Änderungen beim Ergänzenden Hilfesystem
Der Bundesrechnungshof hat den Fonds Sexueller Missbrauch geprüft und festgestellt, dass die Praxis der Bewilligung und Auszahlung der Leistungen nicht haushaltsrechtskonform sei. Dementsprechend wurde das Ergänzende Hilfesystem mit dem Beginn des Jahres 2025 neu aufgestellt.
Die Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorgaben führt in der Praxis zu weniger Flexibilität und im Verlauf zu weiteren Einschränkungen. Erstanträge mit dem Eingangsdatum ab dem 19.März 2025 können nach derzeitigem Stand nicht mehr bewilligt werden, da die verfügbaren Haushaltsmittel erschöpft sind. Zudem können nur vollständige Anträge bis 31. Dezember 2025 berücksichtigt werden. Antragstellende werden daher gebeten, die bereits eingereichten Anträge eigenständig zu vervollständigen, sofern sie bestimmte Angaben (z. B. zu den gewünschten Leistungen) bisher nicht gemacht haben.
Die Hilfen stehen bis Ende 2028 zur Verfügung. Für die Zeit nach dem 31. Dezember 2028 kann das Ergänzende Hilfesystem nach derzeitigem Stand nicht fortgeführt werden.
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Wir als Fachberatungsstelle sind der Meinung, dass der FSM dauerhaft fortgeführt und strukturell abgesichert werden muss und setzten uns im Rahmen unserer Möglichkeiten für eine nachhaltige Lösung ein, um Betroffenen weiterhin angemesssen zu unterstützen.
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