Meldungen+Termine

Unser Sachbericht 2022 ist da!
Gerne können Sie sich den Sachbericht
als pdf runter laden und sich über unserer Arbeit,
Projekte und Angebote informieren.
Sachbericht 2022 Fachberatungsstelle
Unser Offener Treff richtet sich an alle betroffenen Frauen, die aktuell oder in der Vergangenheit häusliche und/oder sexualisierte Gewalt erleben oder erlebt haben. Auch betroffene Frauen, die noch keinen Kontakt zu unserer Beratungsstelle hatten, sind herzlich willkommen.
Gemeinsam in der Gruppe können Betroffene sich austauschen und finden Unterstützung. Begleitet werden diese Treffen von unseren Mitarbeiterinnen, bestehend aus Sozialarbeiterinnen.
Angeboten werden abwechselnd Gespräche, Ressourcenarbeit oder kunsttherapeutische Interventionen.
Der Offene Treff findet immer von 14 bis 16 Uhr in den Beratungsräumen Sattlerstr. 9 in Schweinfurt statt.
Folgende Termine für 2023 stehen fest:
- 10. Januar
- 07. Februar
- 06. März
- 04. April
- 09. Mai
- 06. Juni
- 04. Juli
- 01. August
- 5. September
- 10. Oktober
- 7. November
- 5. Dezember
Wir freuen uns auf den Austausch und bitten um vorherige Anmeldung, telefonisch (09721-185233) oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Herzliche Grüße,
das Team der Fachberatungsstelle
Der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) ist eine ist Teil des Ergänzenden Hilfesystems und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert. Das Ergänzende Hilfesystem hilft, wenn andere Leistungsträger nicht (mehr) helfen. Wer als Kind oder Minderjährige sexualisierte Gewalt im familiären oder institutionellen Kontext erleben musste, benötigt häufig mehr und andere Unterstützung zur Linderung der Folgen, als die gesetzlichen Leistungssysteme gewähren.
Aus dem Fonds können unterschiedliche Dienst- und Sachleistungen finanziert werden. Hierzu zählen u.a. Psychotherapie und andere therapeutische Angebote (Kunsttherapie oder tiergestützte Therapie), medizinische Dienstleistungen (Ergotherapie, Yoga oder Entspannungskurse), Maßnahmen zur individuellen Verarbeitung des Erlebten (Namensänderung), Qualifizierungsmaßnahmen (Aus- und Weiterbildungen) sowie Beratungs-, Begleit- oder Betreuungsleistungen (Assistenzhunde oder Unterstützung im Haushalt). Die in Anspruch genommenen Leistungen werden nicht auf Sozialleistungen wie ALG II, BAföG oder Sozialhilfe angerechnet und sind auch nicht versteuer- oder pfändbar.
Für eine erfolgreiche Beantragung der Förderung von bis zu 10.000 € müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Es muss sich um sexualisierte Gewalt handeln, die in der Kindheit im familiären Kontext (z.B. durch Stiefvater, Nachbarn oder andere Aufsichtspersonen) begangen wurde, unter deren Folgen Sie bis heute leiden. Zudem muss der Missbrauch vor dem 30. Juni 2013 in Deutschland stattgefunden haben.
Um ein erneutes Durchleben der schmerzhaften Erfahrungen zu vermeiden, ist es für die Antragsstellung nicht erforderlich, ausführlich über die Einzelheiten des Missbrauchs zu berichten. Wir sind uns bewusst, dass während des Antragsverfahrens dennoch starke Emotionen und Erinnerungen aufkommen können, was mit emotionalen Belastungen verbunden sein kann. Deshalb baraten und unterstützen wir, die Mitarbeiterinnen der Fachberatungsstelle, Sie gerne kostenfrei und vertraulich bei der Antragsstellung.
Fand der sexuelle Kindesmissbrauch im Rahmen einer Institution statt, können ebenfalls Unterstützungsleistungen beantragt werden. Für alle Fragen zum Ergänzenden Hilfesystem im institutionellen Bereich können Sie sich gerne an uns wenden. Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie unter www.fonds-missbrauch.de.
Persönliche Beratungen nach Terminvereinbarung sind in den Außenstellen in Bad Kissingen, Bad Neustadt und Haßfurt möglich.
Sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz. Was bedeutet das überhaupt? Wo fängt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz eigentlich an? Und was sind Folgen für Betroffene?
Am 25. März 2021 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen,welches im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 1. Juli 2022 Inkrafttreten wird. Wir die Fachberatungsstelle bei häuslicher und / oder sexualisierter Gewalt befürworten die Verschärfung des Strafrechts,eine effektivere Strafverfolgung, sowie mehr Prävention und Qualifizierung, um Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen.
Auf der Website vom „bff Frauen gegen Gewalt e.V.“ erhalten Sie noch weitere Informationen zu dem Positionspapier „Schutz und Beratung bei Gewalt bundesweit sicherstellen – Gemeinsame Position für eine bundesgesetzliche Regelung“. Der Stellungnahme vom „bff Frauen gegen Gewalt e.V.“ schließen wir uns an. Weitere Auskünfte finden Sie hier
„Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu ergreifen und insbesondere Frauen und Mädchen vor dieser Gewalt zu schützen.“