Der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) ist eine ist Teil des Ergänzenden Hilfesystems und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert. Das Ergänzende Hilfesystem hilft, wenn andere Leistungsträger nicht (mehr) helfen. Wer als Kind oder Minderjährige sexualisierte Gewalt im familiären oder institutionellen Kontext erleben musste, benötigt häufig mehr und andere Unterstützung zur Linderung der Folgen, als die gesetzlichen Leistungssysteme gewähren.
Aus dem Fonds können unterschiedliche Dienst- und Sachleistungen finanziert werden. Hierzu zählen u.a. Psychotherapie und andere therapeutische Angebote (Kunsttherapie oder tiergestützte Therapie), medizinische Dienstleistungen (Ergotherapie, Yoga oder Entspannungskurse), Maßnahmen zur individuellen Verarbeitung des Erlebten (Namensänderung), Qualifizierungsmaßnahmen (Aus- und Weiterbildungen) sowie Beratungs-, Begleit- oder Betreuungsleistungen (Assistenzhunde oder Unterstützung im Haushalt). Die in Anspruch genommenen Leistungen werden nicht auf Sozialleistungen wie ALG II, BAföG oder Sozialhilfe angerechnet und sind auch nicht versteuer- oder pfändbar.
Für eine erfolgreiche Beantragung der Förderung von bis zu 10.000 € müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Es muss sich um sexualisierte Gewalt handeln, die in der Kindheit im familiären Kontext (z.B. durch Stiefvater, Nachbarn oder andere Aufsichtspersonen) begangen wurde, unter deren Folgen Sie bis heute leiden. Zudem muss der Missbrauch vor dem 30. Juni 2013 in Deutschland stattgefunden haben.
Um ein erneutes Durchleben der schmerzhaften Erfahrungen zu vermeiden, ist es für die Antragsstellung nicht erforderlich, ausführlich über die Einzelheiten des Missbrauchs zu berichten. Wir sind uns bewusst, dass während des Antragsverfahrens dennoch starke Emotionen und Erinnerungen aufkommen können, was mit emotionalen Belastungen verbunden sein kann. Deshalb baraten und unterstützen wir, die Mitarbeiterinnen der Fachberatungsstelle, Sie gerne kostenfrei und vertraulich bei der Antragsstellung.
Fand der sexuelle Kindesmissbrauch im Rahmen einer Institution statt, können ebenfalls Unterstützungsleistungen beantragt werden. Für alle Fragen zum Ergänzenden Hilfesystem im institutionellen Bereich können Sie sich gerne an uns wenden. Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie unter www.fonds-missbrauch.de.